
Mit stare decicis (lat.) wird der Grundsatz im Case law bezeichnet, dass ein Gericht an frühere Urteile (sog. Prezedenzurteile) gebunden ist. Mit stare decicis werden im common law aber auch die für ein Präzedenzurteil tragenden Umstände im Gegensatz zu den nebensächlichen (= obiter dicta) bezeichnet. Vgl. auch mit ratio decidendi. Der Formel ...
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